Arbeitsstunden

Die Mitgliederversammlung 2011 hat eine Arbeitsstundenregelung verabschiedet. Folgende Regelung ist seit dem gültig:


Jedes Mitglied ab 16 Jahren, das aktiv am Sportbetrieb teilnimmt, hat fünf Arbeitsstunden pro Jahr für den Verein zu leisten. Die Mitglieder erhalten eine Karte, auf der die geleisteten Arbeitsstunden notiert und bestätigt werden. Die Karten werden zum 01.01. eines Jahres ausgegeben und sind zum 01.12. des Jahres bei der Kassenführung abzugeben. Die Mitglieder haben einen Betrag in Höhe von 10,00 € pro nicht geleistete Arbeitsstunde zu bezahlen. Der Betrag wird per Lastschrift eingezogen.

Bei der praktischen Ausführung dieses Beschlusses ist folgendes zu beachten:

    - Der Gesamtverein bietet derzeit mindestens zwei Arbeitseinsätze im Jahr an.
    - Die Spartenleitungen können und sollen zusätzliche Arbeitseinsätze organisieren.
    - Das Ableisten der jährlichen Arbeitsstunden ist an einem Termin möglich.
    - Geleistete Arbeitsstunden können innerhalb der Familie “weitergegeben” werden.
    - Jugendtrainer müssen keine Arbeitsstunden leisten.
    - Als Arbeitsstunden können alle vereinsdienlichen Zeiten angerechnet werden, die über das allgemeine Engagement hinausgehen, so zum Beispiel die Tätigkeit als Schiedsrichter.

Ausgabe, Eintragungen und Rücknahme der Karten erfolgt über die Spartenleiter.